Betreuung

Gesetzliche Betreuung ist keine soziale Betreuung

Die gesetzliche Betreuung und die soziale Betreuung sind zwei verschiedene Ansätze, um Menschen zu unterstützen, die aufgrund verschiedener Umstände Hilfe und Unterstützung benötigen. Obwohl beide Formen der Betreuung das Wohl des Einzelnen im Fokus haben, unterscheiden sie sich in ihren rechtlichen Grundlagen, Umfang und Ausführung.

Die gesetzliche Betreuung basiert auf einem rechtlichen Rahmen und ist in den meisten Ländern durch entsprechende Gesetze geregelt. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Ein gerichtlich bestellter Betreuer übernimmt in solchen Fällen die Verantwortung und vertritt die Interessen des Betreuten in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Die gesetzliche Betreuung ist oft umfassend und kann viele Lebensbereiche abdecken, wie Gesundheitsfürsorge, Wohnsituation, Finanzen und rechtliche Belange. Die Entscheidungen des Betreuers müssen im besten Interesse des Betreuten getroffen werden und unterliegen einer engen rechtlichen Kontrolle. Die betreuende Person wird, außer bei Einwilligungsvorbehalt, nicht entmündigt und kann/darf seine Belange selbst regeln, hat jedoch zur Unterstützung einen Ansprechpartner als Betreuer, der ihn nach außer vertreten darf.

Im Gegensatz dazu ist die soziale Betreuung eher eine informelle und unterstützende Form der Hilfe. Hier geht es darum, Menschen in schwierigen Lebenslagen oder sozial benachteiligten Gruppen zu unterstützen, ohne dass eine gerichtliche Anordnung erforderlich ist. Soziale Betreuung kann von gemeinnützigen Organisationen, gemeinnützigen Einrichtungen oder ehrenamtlichen Helfern geleistet werden. Der Fokus liegt oft darauf, die Lebensqualität zu verbessern, soziale Integration zu fördern und individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. Soziale Betreuung kann praktische Unterstützung im Alltag, Beratung, Begleitung oder emotionale Unterstützung umfassen. Da es keine rechtlichen Einschränkungen gibt, sind die Möglichkeiten der sozialen Betreuung flexibler und weniger formell als bei der gesetzlichen Betreuung.

Irrtum:

Beide Formen der Betreuung erfüllen wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft. Die gesetzliche Betreuung ist unverzichtbar, um die Rechte und Interessen von Menschen zu schützen, die aufgrund von Einschränkungen nicht selbst handeln können. Sie ist eine absichernde Maßnahme, die sicherstellt, dass der Betreute in guten Händen ist und angemessen versorgt wird. Die soziale Betreuung hingegen ergänzt die gesetzliche Betreuung und bietet eine wertvolle Ergänzung, indem sie den Fokus auf soziale Integration und menschliche Unterstützung legt. Der gesetzliche Betreuer übernimmt keine soziale Betreuung. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel nicht der Einkauf, die Wäschereinigung, die Haushaltsführung, die Terminwahrnehmung bei persönlicher Ladung des Betreuten, die Verpflegung, die Beförderung des Betreuten zur Terminwahrnehmung usw.

Seit unserer Gründung im Jahr 2019 sind wir bestrebt, eine verlässliche und einfühlsame Anlaufstelle für rechtliche Betreuungsangelegenheiten zu sein. Unser Engagement für das Wohl und die rechtliche Sicherheit unserer Klienten steht dabei stets im Mittelpunkt unserer Arbeit.

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